Pentachlorphenol (PCP)
Die Verbindung Pentachlorphenol hat bakterizide und fungizide Eigenschaften und wurde als Wirkstoff in Algiziden, Fungiziden und Desinfektionsmitteln, im Leder-, Holz- und Textilschutz sowie in der Zellstoff-, Papier- und Pappeproduktion als Konservierungsmittel verwendet. In Deutschland war insbesondere die frühere Verwendung von PCP in Holzschutzmitteln verbreitet. Obwohl deren Einsatz nur für den Außenbereich oder in Feuchträumen, wo Holzteile feucht werden können, vorgesehen war, wurden PCP-haltige Holzschutzmittel in den 60er und 70er Jahren oft unsachgemäß im Übermaß in Innenräumen eingesetzt. Auch heute noch hat PCP umweltmedizinische Bedeutung aufgrund der langzeitigen Emission aus PCP-haltigen Materialien, die auch zu Sekundärbelastungen der gesamten Wohnumgebung führen können.
Seit Inkrafttreten der PCP-Verbotsverordnung 1989 ist die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PCP und PCP-haltigen Materialien in Deutschland untersagt.
Die unter umweltmedizinischen Gesichtspunkten am häufigsten diskutierte PCP-Quelle stellen die Holzschutzmittel dar. In den 70er und 80er Jahren wurden PCP-haltige Holzschutzmittel im Wohnbereich zum Teil in großen Mengen eingesetzt. Bis 1977 verwendete man überwiegend Mittel, die Lindan als Insektizid und PCP als Fungizid enthielten. Zur Toxizität von PCP liegen sowohl Erfahrungen beim Menschen als auch tierexperimentelle Studien vor.
Langzeitwirkungen einer PCP-Belastung von exponierten Personen sind nicht leicht nachzuweisen. Beschwerden wie Abgeschlagenheit, Müdigkeit und Kopfschmerzen sind unspezifische Symptome, die auch andere Ursachen haben können. In verschiedenen Untersuchungen konnte kein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Höhe der PCP-Exposition und auftretenden Beschwerden hergestellt werden. In Einzelfällen traten schwere Erkrankungen bei Holzschutzmittel-Anwendern auf, bei denen es hinreichende Indizien für einen ursächlichen Zusammenhang mit PCP gab. Da eine krebserzeugende Wirkung von PCP im Tierversuch nachgewiesen wurde, gilt grundsätzlich das Minimierungsgebot.