Künstliche Mineralfasern (KMF)
Besonders ältere Mineralwolledämmstoffe enthalten erfahrungsgemäß größere Anteile an Fasern mit Durchmessern < 3 µm. Bei mechanischen Einwirkungen, die zu einer Verkürzung der Faserlängen gegenüber dem Ausgangszustand führen, können lungengängige Fasern entstehen.
Die künstlichen Mineralfasern aus Isolierungen (z.B. von Rohrleitungen, Lüftungskanälen, Deckenverkleidungen, Leichtbauwänden, usw.) sind im Falle einer geplanten Demontage gemäß der Vorgaben der TRGS 521, Kapitel 4, auszubauen und anschließend zu entsorgen. Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle.